Für Bauunternehmen

Digitale Zeiterfassung – kostenfrei, rechtssicher, ohne Systemwechsel

Als Groß- oder Kleinbetrieb aus dem Bausektor können Sie über die Sozialkasse Berlin kostenfrei in die digitale Zeiterfassung einsteigen – vorbereitet auf aktuelle Rechtsprechung und die geplanten gesetzlichen Anforderungen.

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Rechtssicher aufgestellt

EuGH- und BAG-Rechtsprechung verlangen bereits heute ein objektives, verlässliches System zur Arbeitszeiterfassung. Mit einer digitalen Lösung erfüllen Sie außerdem die Dokumentationspflichten aus § 17 Mindestlohngesetz.

Kostenfreie Basisversion

Über den Referenzpartner TimeSec erhalten Mitgliedsbetriebe der Sozialkasse Berlin die Basisvariante der digitalen Zeiterfassung kostenfrei zur Verfügung gestellt – ein Hinweis auf Ihre Mitgliedschaft genügt.

Weniger Verwaltungsaufwand

Digitale Erfassung direkt auf der Baustelle ersetzt Wochenzettel und Excel-Listen und reduziert Rückfragen und Nacharbeit in der Lohnbuchhaltung.

Ablauf

So läuft die Teilnahme ab

1
Kontakt aufnehmen

Formlose Anfrage über unser Kontaktformular oder direkt per E-Mail.

2
Kurzgespräch

Wir klären Betriebsgröße, bestehende Systeme und Zeitrahmen.

3
Einrichtung

Einrichtung der kostenfreien TimeSec-Basisversion oder Anbindung Ihres bestehenden Systems.

4
Laufender Betrieb

Ihre Erfahrungen fließen in die Weiterentwicklung der BauSec-Plattform ein.

Häufige Fragen

Was Bauunternehmen wissen wollen

Muss ich meine bisherige Zeiterfassung ersetzen?

Nein. BauSec ist als offene Plattform konzipiert. Sie können Ihre bestehende digitale Zeiterfassung weiterverwenden, sofern der jeweilige Anbieter an die Plattform angebunden ist oder wird.

Ist die Teilnahme wirklich kostenfrei?

Für Mitgliedsbetriebe der Sozialkasse Berlin stellt der Referenzpartner TimeSec die Basisversion der digitalen Zeiterfassung kostenfrei zur Verfügung. Eine erweiterte Pro-Version steht optional mit zusätzlichen Funktionen zur Verfügung.

Bin ich schon heute zur elektronischen Zeiterfassung verpflichtet?

Eine systematische Erfassung der Arbeitszeit ist nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht bereits Pflicht. Ein eigenständiges Gesetz zur verpflichtend elektronischen Erfassung ist dagegen noch nicht in Kraft. Details dazu finden Sie auf unserer Seite Rechtliche Grundlagen.

An wen wende ich mich als Bauunternehmen konkret?

Ihre Ansprechpartnerin für das Pilotprojekt ist Christine Heydrich, Geschäftsführerin der Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Kontaktdaten finden Sie auf der Kontaktseite.

Bereit für den Einstieg?

Wir suchen aktiv nach Groß- und Kleinbetrieben aus dem Bausektor für das Pilotprojekt.

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